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Menschen mit ADHS sind im Alltag häufig Herausforderungen im alltäglichen Leben gegenübergestellt. Es könnte eine Entlastung für die Angehörigen und den Betroffenen selbst sein, Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten. Um passende Hilfe bewilligt zu bekommen, ist in Deutschland die Einteilung in Pflegestufen üblich. Diese Einteilung erfolgt auf der Grundlage eines Gutachtens. Die zugeteilte Pflegestufe orientiert sich dabei an den alltäglichen Problemen der Betroffenen. Doch können auch Betroffene von ADHS eine Pflegestufe erhalten, wenn sie in ihrem Alltag beeinträchtigt sind?

Pflegestufe für ADHS-Betroffene?

Tatsächlich können Betroffene von ADHS nur in seltenen Fällen eine Pflegestufe zugewiesen bekommen. Des Weiteren kann die Einstufung in eine Pflegestufe nur bei Kindern und nicht bei Erwachsenen mit ADHS erfolgen. Betroffene von ADHS erhalten die Pflegestufe I, wenn sie geistig oder körperlich nicht zusätzlich eingeschränkt sind. Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit unterliegt dabei anderen Maßstäben als bei erwachsenen Personen.

Dies ist darin begründet, dass auch gesunde Kinder ein gewisses Ausmaß an Pflegebedürftigkeit besitzen. Für die Feststellung auf den Pflegebedarf wird jedoch nur die benötigte Pflege, die über den gewöhnlichen Pflegebedarf eines gesunden Kinders in der gleichen Altersstufe hinausgeht, berücksichtigt. Wenn Sie für Ihr Kind mit ADHS Pflegestufe I erhalten möchten, kann ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle pflegenden Maßnahmen täglich dokumentieren, die Bewilligung der Pflegestufe für das Kind mit ADHS stark unterstützen.

Welche Bedingungen gelten für einen Pflegegrad?

ADHS kann für die Betroffenen Konsequenzen in unterschiedlichem Ausmaß mit sich bringen. Dennoch wird der Alltag durch ADHS nicht in dem Maße eingeschränkt, dass sich daraus eine Pflegebedürftigkeit ergibt. Erwachsene Personen, die ADHS haben, sind trotz der Beeinträchtigung in der Lage, ihren Alltag bewältigen zu können. Der Zweck der Pflegeversicherung besteht jedoch darin, Menschen zu unterstützen, die nicht dazu in der Lage sind, ihren Alltag ohne Hilfe bewältigen zu können.

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Die grundlegende Voraussetzung, um die Unterstützung durch die Pflegeversicherung überhaupt zu erhalten, ist die Pflegestufe. Um diese festzulegen, erstellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Gutachten. Dieses Gutachten erfasst Informationen über die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Hierzu werden unter anderem die drei Bereiche Ernährung, Körperpflege und Mobilität geprüft. Im Anschluss stuft die Pflegeversicherung den Betroffenen anhand des erstellten Gutachtens in eine Pflegestufe ein, welche darüber entscheidet, in welchem Maß die betroffene Person Hilfe erhält.

Die Pflegestufen

Pflegestufe I erhalten Menschen, die bei der Ernährung, der Mobilität und der Körperpflege für mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens ein Mal pro Tag Hilfe benötigen und zudem mehrmals wöchentlich Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgen brauchen. Liegt ADHS bei Kindern vor, ist es möglich, dass diese die Pflegestufe I erhalten. Eine Einteilung in die Pflegestufen II oder III sind jedoch ausgeschlossen.

In die Pflegestufe II fallen Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Pflegestufe III erhalten Menschen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen sind und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen.

Menschen mit ADHS erhalten nur in den seltensten Fällen eine Pflegestufe. Bei denjenigen, die mit ADHS eine Pflegestufe erhalten, handelt es sich ausschließlich um Kinder. Jedoch bekommen Kinder mit ADHS Pflegestufe I, eine Einstufung in Stufe II oder III ist ausgeschlossen, wenn keine weiteren Beeinträchtigungen vorliegen. Entscheidend ist, dass das betroffene Kind mehr Pflege als ein gesundes Kind seines Alters benötigt. Ist dieser Mehrbedarf der Pflege nicht gegeben, erhält das Kind keine Pflegestufe.

Pflegebedürftigkeit

Um festzustellen, wann eine Person pflegebedürftig ist und ihren Alltag nicht mehr selbstständig verrichten kann, ist ein Gutachten notwendig. Die Gutachter, die für die Erstellung dieses Gutachtens von den Pflegekassen beauftragt werden, berücksichtigen bei der Stellung des Gutachtens neben den gegebenen körperlichen und kognitiven Ressourcen des Antragstellers auch die vorliegenden ärztlichen Diagnosen zu Erkrankungen, die Behinderungen für das alltägliche Leben darstellen – seien diese körperlich, psychisch, kognitiv oder geistig ausgeprägt.

Auch Entlassungsberichte von Krankenhäusern sowie die Berichte von Pflegediensten und Versorgern werden für das Gutachten berücksichtigt. Der Gutachter vergibt Punkte für die Pflegebedürftigkeit. Diese Punkte werden im letzten Schritt des Gutachtens addiert. Daraus summiert sich eine Gesamtpunktezahl, die darüber entscheidet, welchen Pflegegrad die betroffene Person erhält. Je höher die Gesamtpunktezahl ausfällt, desto größer ist der Pflegebedarf.

Pflegeversicherung

Die Aufgaben der Pflegeversicherung sind klar definiert. Sie ist an die gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen und ziehen monatlich die Beiträge für die Versicherung ein. Diese anfallenden Beiträge orientieren sich an Ihrem Einkommen und werden prozentual berechnet. Den Pflegeversicherungen wird auch die Aufgabe zuteil, Menschen mit Einschränkungen bei vorliegendem Bedarf angemessen zu betreuen. Die Einstufung in die Pflegestufen sowie die Bearbeitung der Anträge auf Geld- und Sachleistungen werden von der Pflegeversicherung des Betroffenen übernommen.

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Das oberste Ziel der Pflegeversicherungen ist es, pflegebedürftige Personen menschenwürdig zu versorgen. Da Plätze in Pflegeeinrichtungen nicht ausreichen, ist es zudem die Aufgabe der Pflegeversicherungen, möglichst eine häusliche oder teilstationäre Pflege zu ermöglichen. Es gibt jedoch auch Erkrankungen, die ein barrierefreies Wohnen unabdingbar machen. Es gibt zum Beispiel Immobilienmakler Hannover, welche ihren Fokus darauf legen, barrierefreie Wohnungen zu vermitteln. Auch die Pflegeversicherung ist dafür zuständig, betroffene Menschen bei der Suche einer passenden Wohnung zu unterstützen, wenn diese aufgrund einer Beeinträchtigung Bedürfnisse haben, welche die Unterkunft betreffen. Passende Wohnheime sind in einigen Fällen die beste Wahl. Dennoch ist es das Ziel der Pflegeversicherung, betroffenen Personen möglichst ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung durch die Bereitstellung von Pflegemitteln zu ermöglichen.

Antrag auf Pflegegrad

Wenn Sie für Ihr Kind eine Pflegestufe beantragen möchten, da Ihr Kind an ADHS leidet, ist nur die Pflegestufe I möglich, da die Pflegebedürftigkeit bei Kindern an anderen Maßstäben festgestellt wird als die bei Erwachsenen. Erhält ein Kind mit ADHS Pflegestufe I, ist dies eingetreten, da durch das Vorliegen von ADHS ein erhöhter Pflegebedarf festgestellt wurde. Demnach benötigt ein gesundes Kind im gleichen Alter weniger Pflege als das von ADHS betroffene Kind.

Vor der Beantragung der Pflegestufe ist es für die Eltern ratsam, wenn Sie ein ausführliches Pflegetagebuch führen. In diesem Pflegetagebuch dokumentieren Sie den Pflegeaufwand des Kindes minutengenau. Berücksichtigen Sie hierbei die drei Hauptkriterien Ernährung, Körperpflege sowie Mobilität. Bedenken Sie zudem, dass ein Kind mit ADHS nur eine Pflegestufe erhält, wenn der Pflegebedarf über den Bedarf eines gesunden Kindes hinausgeht.

Des Weiteren kann bei ADHS betroffenen Kindern lediglich eine Einstufung in die Pflegestufe I erfolgen. Eine Einstufung in Pflegestufe II oder III sind bei ADHS prinzipiell nicht möglich – außer es liegen weitere Beeinträchtigungen vor. Erwachsene mit ADHS erhalten hingegen gar keine Pflegestufe, sofern sie ihren Alltag bewältigen können ohne Unterstützung zu erhalten.