Unternehmensgründung – Das gibt es zu beachten
Wer über die Gründung eines Unternehmens und den Weg in die Selbstständigkeit nachdenkt, hat oft verzerrte Vorstellungen von diesem Thema. Viele sehen sich wohlhabend, die Angestellten erledigen die Arbeit und man wohnt in einer Villa.
Die Wahrheit sieht leider deutlich anders aus. Viel Mühe und Schweiß werden bei einer Existenzgründung verlangt. Man ist, wie ja der Begriff Selbstständigkeit andeutet, für sein Glück selbst verantwortlich. Es ist nicht mehr das Management des Unternehmens, das bei einer Pleite schuld ist, nein, man ist nun selbst das Management und voll verantwortlich.
Dies führt zu einer wichtigen Voraussetzung, egal ob Heilberufe oder andere selbstständige Tätigkeiten: Die persönliche Eignung muss vorhanden sein. Sie ist die wichtigste Voraussetzung, die im Laufe der Unternehmensgeschichte darüber entscheiden wird, ob die Gründung in einem florierenden Unternehmen mündet oder zum Scheitern verurteilt ist.
Daneben kommen noch zusätzliche Dinge dazu, die bei einer Selbstständigkeit beachtet werden müssen. Gesetzliche Voraussetzungen bestimmen, ob Sie die angestrebte Tätigkeit überhaupt anbieten dürfen. Auch buchhalterische Kenntnisse sind von Belang. Außerdem muss die Finanzierung eine wichtige Voraussetzung, die notwendig ist, um die anfänglichen Investitionskosten zu stemmen. Diese fallen allerdings unterschiedlich hoch aus. Beratungstätigkeiten können mit wenig Geld auskommen, wenn man sich ein Büro mietet. Heilberufe auf der anderen Seite setzen eine Praxis voraus, in welchen der Heiler seine Kunden betreut.
Auch wenn ein Unternehmer für viele verschiedene Dinge verantwortlich ist, muss er diese nicht selbst tun. Im Gegenteil ist es doch eine Voraussetzung einer erfolgreichen Unternehmensgründung, Tätigkeiten delegieren zu können.
Heilberufe – Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
Wer mit dem Einstieg in Heilberufe sein Glück sucht, der muss aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen ein paar weitere wichtige Punkte und Rahmenbedingungen beachten.
Zusammenfassend wird die Approbation vorausgesetzt. Diese ist die Zulassung die von staatlicher Seite erteilt wird, den entsprechenden Beruf, wie etwa Zahnarzt, Arzt, Apotheker, etc. ausüben zu dürfen und sich mit der Gründung einer eigenen Praxis niederzulassen.
Die Voraussetzungen zur Approbation sind im Einzelnen:
- Staatlich vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung müssen mit Erfolg abgeschlossen worden sein
- Tadelloser Leumund
- Gesundheitliche Eignung
- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Die Approbation kann auch wieder entzogen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Vor allem strafrechtliche Verfahren oder gesundheitliche Probleme können dazu führen, auch wenn der Arzt bereits viele Jahre eine Praxis führt.
Daneben gibt es noch Heilberufe, die weniger strenge Zulassungsvoraussetzungen haben. Ein Beispiel ist der Heilpraktiker, dessen Voraussetzungen im Heilpraktikergesetz definiert sind. Es gibt dabei keine vorgeschriebene Ausbildung. Allerdings muss der angehende Heilpraktiker eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen. Diese weist seine Kenntnisse und Fähigkeiten nach. Dabei geht es weniger darum, ob der Heilpraktiker in der Lage ist, Menschen zu heilen, sondern ob seine Fähigkeiten ausreichen, keinen versehentlichen Schaden anzurichten. Entsprechend ist der Begriff Heilpraktiker auch nicht geschützt.
Ein interessanter Fakt ist auch, dass die Vergütung zwischen Patient und Heilpraktiker frei verhandelt werden kann. Der Heilpraktiker muss sich also nicht an gesetzliche Vorgaben halten. Entsprechend hat er, wie ein freier Unternehmer, mehr Kontrolle über seine Einnahmen und Ausgaben.