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Praxis als Heilpraktiker eröffnen – Das gibt es zu beachten

Für die Ausübung des Berufs „Heilpraktiker“ gibt es keine Ausbildung, wie es etwa für den Berufsstand der Ärzte der Fall ist. Deshalb hat der Heilpraktiker, im Gegensatz zu Ärzten, nicht so viele Befugnisse und seine Tätigkeiten sind eingeschränkt. Ein Beispiel ist das Verbot, verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen.

Trotzdem gibt es Vorgaben für die Ausübung des Heilpraktikerberufs. Eine ist das Bestehen der Prüfung zum Heilpraktiker. Auch bezüglich Mindestalter und schulischer Ausbildung gibt es Regeln.

Bei der Niederlassung müssen zudem Vorgaben, die Praxis betreffend, berücksichtigt werden. So ist zum Beispiel eine Prüfung durch das Gesundheitsamt obligatorisch, bevor die ersten Patienten empfangen werden dürfen.

Weitere Bestimmungen betreffen Regelungen, wie sie auch für andere Selbständige notwendig sind. So ist etwa eine Anmeldung beim Finanzamt notwendig. Dabei gilt der Heilpraktiker als Freiberufler und ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt leider nicht pauschal, da der Heilpraktiker durch bestimmte Tätigkeiten, die sein Fachgebiet erweitern, in die Umsatzsteuerpflicht rutschen kann.

Praxisausstattung für Heilpraktiker – Das ist sinnvoll

Das gute ist, dass man mit recht wenig Einrichtung auskommt. Kostspielige medizinische Geräte, wie etwa ein Ultraschallgerät, sind in der Regel nicht notwendig. Viel wichtiger ist dabei die Ausbildung, die Erfahrung und die Persönlichkeit des Heilpraktikers, welche den Erfolg der Behandlung der Patienten maßgeblich beeinflussen.

Unabhängig von den Geräten sind die Räumlichkeiten vergleichbar mit denen, wie sie Ärzte bevorzugen. Man benötigt Räume in guter Lage. Was bringt es, wenn man fachlich sehr gut ist, allerdings keine Patienten bekommt, weil man sich in einer ungünstigen Gegend niedergelassen hat? Sinnvoll ist deshalb, erst einmal den Bedarf zu ermitteln. Ist dieser nachgewiesen und der Businessplan legt nahe, eine eigene Praxis zu eröffnen, geht es daran, die passende Immobilie zu finden. Gerade am Anfang können die Kosten für die Immobilie die Einnahmen weit übersteigen. Deshalb sollte man diese Fixkosten konservativ rechnen und lieber bei der Finanzierung einen großzügigen Puffer berücksichtigen, als dann durch eine anfängliche Durststrecke in die Insolvenz getrieben zu werden.

Bei den Räumlichkeiten gilt es zu beachten, dass man an genügend Zimmer denkt. Diese müssen nicht groß sein, aber klar nach ihren Bestimmungen getrennt. Ein Empfangsbereich, ein Wartezimmer und ein oder mehrere Behandlungsräume sind absolut notwendig. Gerade bei den Behandlungsräumen ist es sinnvoll, diese abwechselnd zu nutzen. Während in einem Zimmer ein Patient behandelt wird, ist genügend Zeit, um das andere Zimmer zu desinfizieren und für den nächsten Patienten vorzubereiten.

Bei der Ausstattung bietet es sich an, gebrauchte Einrichtung aus der Aufgabe einer anderen Praxis zu beziehen. Das hilft, die anfänglichen Investitionen nicht zu hoch werden zu lassen und lässt Spielraum für weitere Ausgaben.

Zwar nicht direkt zu der Ausstattung gehörig, sollte dieser Kostenfaktor und auch deren Wichtigkeit hier kurz erwähnt werden: Versicherungen. Eine Berufshaftpflicht ist zwar keine Pflicht, aber der gesunde Menschenverstand sollte eine Überlegung hier unnötig machen. Der Betreiber der Praxis haftet für seinen Patienten und dieses Risiko sollte durch eine entsprechende Versicherung abgefangen werden. Zusätzliche Versicherungen sind notwendig, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden.