Die Erbschaftssteuer beeinflusst den Immobilienwert auf verschiedene Weise beeinflussen. In den folgenden Situationen kann sie sich auf den Kauf -oder Verkaufspreis auswirken:
- Verkauf: Wenn der Erbe die Immobilie nicht behalten möchte oder kann und sie stattdessen verkaufen muss, kann die Erbschaftssteuer den Verkaufspreis beeinflussen. Sollte die Erbschaftssteuer sehr hoch sein, muss der Erbe gehebenfalls zu einem niedrigeren Preis verkaufen, um die Steuer bezahlen zu können. Dies kann den Immobilienwert negativ beeinflussen.
- Renovierung und Instandhaltung: Erben können sich gezwungen sehen, eine Immobilie zu renovieren oder instand zu halten, um sie besser verkaufen zu können und eine höhere Rendite zu erzielen. Die Erbschaftssteuer kann jedoch dazu führen, dass sie nicht genügend finanzielle Mittel haben, um die notwendigen Renovierungsarbeiten durchzuführen. In diesem Fall kann der Wert der Immobilie sinken.
- Vererbung: Wenn eine Immobilie innerhalb einer Familie vererbt wird, kann die Erbschaftssteuer dazu führen, dass Erben die Immobilie nicht halten können oder sie verkaufen müssen, um die Steuer zu bezahlen. Dies kann den Wert der Immobilie beeinflussen, da der Verkauf einer Immobilie aufgrund einer Erbschaftssteuer oft schnell und zu einem niedrigeren Preis erfolgen muss.
- Investition: Die Erbschaftssteuer kann auch den Wert von Immobilien beeinflussen, indem sie potenzielle Investoren abschreckt. Wenn eine hohe Erbschaftssteuer auf eine Immobilie erhoben wird, können potenzielle Käufer oder Investoren sich dazu entscheiden, ihr Geld in andere Anlagen zu investieren, anstatt in die Immobilie. Dadurch kann der Wert der Immobilie sinken.
Welche Steuer wird fällig, wenn Sie Grundbesitz erben?
Wenn Sie in Deutschland erben, fällt eine Erbschaftssteuer Immobilienwert an. Diese Steuer ist abhängig vom Wert des vererbten Grundbesitzes und von der Steuerklasse des Erben. Grundsätzlich ist jeder Erwerb von Todes wegen (d.h. Erbschaften und Schenkungen) in Deutschland steuerpflichtig, wenn der Wert des vererbten Vermögens eine bestimmte Grenze überschreitet. Für Grundbesitz liegt diese Grenze bei derzeit bei 200.000-500.000 Euro. Wenn der Wert des vererbten Grundbesitzes diese Grenze überschreitet, besteht eine Steuerpflicht.
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Steuerklasse des Erben ab. Es gibt drei Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner,
- Steuerklasse II: Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten.
- Steuerklasse III: alle übrigen Erben, z.B. entfernte Verwandte und nicht verwandte Personen.
Erbschaftssteuer nach Steuerklasse
In Steuerklasse I gibt es einen Freibetrag von 500.000 Euro für den Erwerb von Grund und Boden, der für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner auf 1 Million Euro erhöht wird. In Steuerklasse II beträgt der Freibetrag 400.000 Euro und in Steuerklasse III lediglich 100.000 Euro.
Die Höhe der Erbschaftssteuer wird auf der Grundlage eines Steuertarifs berechnet, der von der Höhe des ererbten Vermögens und der Steuerklasse des Erben abhängt. Die Erbschaftssteuer für Grundbesitz kann in Deutschland zwischen 7 und 50 Prozent betragen, je nach Verkehrswert des vererbten Besitzes und der Steuerklasse des Erben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Erbschaftssteuer in Deutschland eine komplexe und oft umstrittene Steuer ist. Es empfiehlt sich daher, einen Fachanwalt oder Steuerberater zu konsultieren, um genaue Informationen und Beratung zu erhalten.
Wann bleibt ein Grundbesitz-Erbe steuerfrei?
In Deutschland gibt es einige Fälle, in denen ein Grundbesitz-Erbe steuerfrei bleiben kann. Hier sind einige Beispiele:
- Freibeträge: Wie bereits erwähnt, gibt es Freibeträge, die vom Wert des ererbten Vermögens und der Steuerklasse des Erben abhängen. Wenn der Wert des ererbten Grundes unterhalb dieser Freibeträge liegt, muss der Erbe keine Erbschaftssteuer zahlen.
- Steuerbefreiungen: Es gibt einige Steuerbefreiungen, die auf den Erwerb von Grundbesitz anwendbar sind. Zum Beispiel ist der Erwerb von Familienheimen (also der Hauptwohnsitz des Erblassers) durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder sowie Stiefkinder und Adoptivkinder bis zu einem Wert von 500.000 Euro steuerfrei (in Steuerklasse I). Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Erbe das Familienheim mindestens 10 Jahre lang selbst nutzt.
- Betriebsvermögen: Wenn der ererbte Grundbesitz Teil eines Betriebsvermögens ist, kann eine sogenannte „Verschonungsregelung“ greifen. Diese Regelung ermöglicht es, dass ein Teil des Betriebsvermögens von der Erbschaftssteuer befreit wird, um die Fortführung des Unternehmens zu erleichtern.
- Schenkung: Eine Schenkung ist normalerweise nicht steuerfrei. Es darf jedoch ein gewisser Betrag, bei Ehepartnern 500.000 Euro und bei Kindern 400.000 Euro steuerfrei verschenkt werden. Der Betrag gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Sollten sich Eltern im gehobenen Alter dazu entschließen, eine Immobilie an die Kinder zu verschenken, ist das bis zu dieser Grenze steuerfrei. Auf diese Weise können Immobilien bereits vor der eigentlichen Erbschaft steuerfrei den Besitzer wechseln.
Vergünstigungen bei vermieteten Immobilien
Bei der Erbschaftssteuer gibt es Vergünstigungen für eine vermietete Immobilie in Form von Bewertungsabschlägen. Ein Bewertungsabschlag kann bei der Bewertung von vermieteten Immobilien gewährt werden, um den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie zu mindern. Der Abschlag soll dabei den Umstand berücksichtigen, dass die Mieteinnahmen mit dem Risiko verbunden sind, dass der Mieter die Zahlungen einstellt oder dass Leerstände auftreten können. Der Bewertungsabschlag wird in der Regel als prozentualer Abschlag vom Wert der Immobilie berechnet und ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie der Art und Dauer der Vermietung sowie dem Zustand der Immobilie. Der Abschlag kann in manchen Fällen bis zu 20 Prozent des Verkehrswerts betragen.
Wie wird die Steuer berechnet?
Die Erbschaftssteuer für den Erwerb von Grund und Immobilien in Deutschland wird auf der Grundlage eines Steuertarifs berechnet, der von der Höhe des ererbten Vermögens und der Steuerklasse des Erben abhängt. Der Tarif beginnt bei einem Steuersatz von 7 Prozent und kann bis zu einem Höchstsatz von 50 Prozent ansteigen. Die Berechnung der Erbschaftssteuer erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird der steuerpflichtige Erwerb ermittelt, der den Wert des ererbten Grundbesitzes und anderer Vermögensgegenstände umfasst, die zur Erbschaft gehören, abzüglich aller Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers.
Der Wert des ererbten Grundbesitzes wird durch ein Sachverständigengutachten ermittelt. Anschließend wird der Freibetrag ermittelt, der von der Steuerklasse des Erben abhängig ist und je nach Verwandtschaftsgrad und Beziehung zum Erblasser variiert. Der Freibetrag wird vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen. Nach Abzug des Freibetrags wird der verbleibende Betrag mit dem Steuersatz des entsprechenden Steuertarifs multipliziert. Der Steuersatz ist abhängig von der Höhe des ererbten Vermögens und der Steuerklasse des Erben.
Die Steuerklasse I hat den niedrigsten Steuersatz, während die Steuerklasse III den höchsten Steuersatz hat. Es gibt einige Steuervergünstigungen, die auf den Erwerb von anwendbar sind und die Erbschaftssteuer reduzieren oder ganz vermeiden können. Dazu gehören beispielsweise der Freibetrag für Familienheime oder die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen.
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist ein Begriff aus dem Bereich der Immobilienbewertung und bezeichnet den Preis, der zum Zeitpunkt der Bewertung für ein Grundstück oder eine Immobilie am Markt erzielbar wäre, wenn es frei verkäuflich wäre. Der Verkehrswert wird also aus der Sicht eines potenziellen Käufers ermittelt und berücksichtigt alle relevanten Faktoren, die den Wert der Immobilie beeinflussen können. Dazu gehören unter anderem die Lage, die Größe, die Ausstattung, der Zustand, die Bauweise, die Baujahr, die bauliche Nutzungsmöglichkeit sowie die rechtlichen Gegebenheiten wie etwaige Belastungen oder Nutzungsbeschränkungen.
Fazit
Die Steuer auf vererbten Grundbesitztümer kann die Immobilienpreise definitiv beeinflussen. Dabei sind Veränderungen in beide Richtungen möglich. Schlägt der Erbe oder die Erbin die bereits gezahlte Erbschaftssteuer bei einem Verkauf ganz oder teilweise auf den Kaufpreis auf, kann sich der Preis erhöhen. Sollten Erben nicht in der Lage sein, die Steuer zu zahlen, müssen sie teilweise schnell und zu einem günstigen Preis verkaufen. Erbschaftssteuer Immobilienwert stehen somit in einem deutlichen Zusammenhang. Für die steuerliche Einordnung ist der Wert der Immobilie oder des Grundstücks maßgebend. Durch eine Immobilienbewertung Bielefeld, Hannover oder Celle lässt sich dieser zuverlässig und genau bestimmen.